ASV Köhlen – Frelsdorf e. V.

Teichordnung: Rauher-Berg Stand: März 2007

Das Angeln ist vom 1. April bis zum 31. Dezember erlaubt.

Geangelt werden darf mit zwei Handangeln mit je einer Rolle, mit Pose

und einem Einfachhaken.

Ersatzweise auch mit Spinnrute und Kunstköder.

Die Angeln müssen ständig unter Aufsicht sein. Beim Verlassen des Angelplatzes ist das Fanggerät aus dem Wasser zu nehmen.

Anfüttern jeglicher Art ist verboten!

Keine Köderreste ins Wasser werfen. Keine gefärbten Köder verwenden.

Schonzeiten: Zander 01.01.-30.04 Hecht 01.01.-30.04

Mindestmaße: Rotauge/Rotfeder: 15 cm Schleie: 30 cm

Karpfen: 40 cm Zander: 50 cm

Fangbegrenzung: Es dürfen 2 Edelfische pro Monat gefangen werden.

Wer die Quote erfüllt hat, darf erst wieder im Folgemonat angeln.

Als Edelfisch gelten: Forelle, Hecht, Karpfen, Schlei und Zander

Die Fangmenge ist auf den nächsten Monat nicht übertragbar.

Die Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbeschränkungen sind

unbedingt einzuhalten.

Jeder untermaßige Fisch ist vorsichtig vom Haken zu lösen und schonend

(nasse Hände) ins Wasser zurückzusetzen.

Fische dürfen nicht gehältert werden. Maßige Fische sind mitzunehmen

und sinnvoll zu verwerten.

. Das Fangergebnis ist umgehend mit Länge und Gewicht in die Fangliste einzutragen.

Halte den Angelplatz und die gesamte Anlage sauber!

Der Vorstand ASV Köhlen-Frelsdorf e.V.